Herr Koch, ein leidenschaftlicher Film-Liebhaber, hat seinem Freund (Herrn Peters)seinen DVD-Player geliehen. Herr Peters möchte den DVD-Player veräußern, da erdringend Geld benötigt. Da Herr Peters den DVD-Player nicht selber veräußernmöchte, beauftragt und ermächtigt er Herrn Nieder zum Verkauf des Gerätes. Indiesem Zusammenhang erwähnt Herr Peters, dass ihm der DVD-Player gehöre.Frau Anders, die von dem Verkauf gehört hat, interessiert sich für das Gerät. Siekennt aber auch den Herrn Koch und erkennt, dass es sich bei dem DVD-Playerum das Gerät des Herrn Koch handelt. Herr Nieder schildert Frau Anders glaubhaft,dass er von Herrn Koch zum Verkauf ermächtigt worden ist. Frau Anders glaubtihm. Herr Nieder und Frau Anders einigen sich über den Eigentumsübergang und Herr Nieder übergibt ihr den DVD-Player.