Sucht und Delinquenz sind zwei häufige gesellschaftliche Phänomene. Der Begriff Sucht ist gegenüber den psychiatrischen Begriffen Missbrauch und Abhängigkeit zwar unscharf, jedoch so ubiquitär implementiert, dass er in dieser Übersicht verwendet und – wo möglich – differenziert werden soll. Etwa 8 von 100 Personen in Deutschland weisen in der Lebenszeit eine Abhängigkeit oder einen Missbrauch von Alkohol auf, 2 von 100 von illegalen Drogen. Etwa ein Viertel aller 16- bis 40-Jährigen hat Opfererfahrung bezüglich physischer Gewalt. Für die jeweils einzelnen Erscheinungsformen liegen vorrangig allgemeine epidemiologische Erkenntnisse vor, welche nur unter Berücksichtigung verschiedener Limitationen auf spezifische Populationen übertragen werden können. Bei der registrierten Kriminalität werden Konsumenten harter Drogen oder unter Alkoholeinfluss am häufigsten bei Gewaltstraftaten auffällig, jedoch nicht in mehr als ein Drittel der Fälle. Die Anwendung des strafrechtlichen Sanktionssystems und besonderen Interventionsformen ist nur unzureichend nachvollziehbar anhand verfügbarer Statistiken. Gleichzeitig sind viele verschiedene Professionen mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen in der Arbeit mit der jeweiligen Klientel betraut, welche durch Beachtung der basal vorliegenden Erkenntnisse und Begriffe die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit konstruktiv gestalten können.