Aus operativen Versorgungen von Ellenbogengelenkverletzungen resultierende Komplikationen führen zu funktionellen Einbußen mit Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben. Die offene Arthrolyse in Kombination mit Neurolyse des N. ulnaris sollte frühzeitig bei knöcherner Stabilität mit einem angestrebten Bewegungsausmaß von 0/30/110° für Streckung und Beugung erfolgen. Eine arthroskopische Arthrolyse ist nur ausnahmsweise bei milden Bewegungseinschränkungen sowie freien Gelenkkörpern sinnvoll. Die Pseudarthrosenbehandlung oder Korrektur von Achsfehlstellungen am Ellenbogengelenk stellen eine wichtige Operationsindikation dar. Ellengelenkempyeme nach Trauma und operativer Behandlung müssen frühzeitig und konsequent behandelt werden. Die Therapie erfolgt stadienadaptiert und in der Regel offen, wobei immer ein Funktionserhalt angestrebt werden sollte. Die Indikation zum endoprothetischen Ersatz des posttraumatisch veränderten Ellenbogengelenks sollte streng gestellt werden. Sekundäreingriffe am Ellenbogengelenk erfordern eine individuelle Behandlungsstrategie und ein auf den einzelnen Patienten abgestimmtes Operationsverfahren.