Das Nachdenken über die bundesstaatliche Ordnung ist so alt wie diese Ordnung selbst. Auch die Fragen und Probleme, die die Verfassungsjuristen und Politiker in der Vergangenheit beschäftigten, sind in vielen Teilen dieselben wie heute. Schaut man zum Beispiel in das staatsrechtliche Standardwerk der Weimarer Republik - das von Gerhard Anschütz und Richard Thoma herausgegebene „Handbuch des Deutschen Staatsrechts“ -, so liest man: Eines der größten Probleme des Bundesstaats liege in den „ungeheuerlichen Größenunterschieden der deutschen Länder und der irrationalen Buntheit der deutschen Landkarte“ begründet. Trotz dieser Unterschiede zwischen den Ländern konstatierte man bereits damals - mit einem gewissen Fatalismus - eine Tendenz zur Unitarisierung. Einen Ersatz und vielleicht auch Trost für die den Ländern verloren gegangene Staatsgewalt meinte man - und auch das kommt uns bekannt vor - darin zu finden, dass die Länder ja an der Reichsgewalt beteiligt seien.